Der Begriff Lernbegleitung beschreibt die Beziehung zwischen Lehrenden und Lernenden. Dabei geht es sowohl um eine pädagogische Haltung als auch um das konkrete Handeln von Lehrenden in der Interaktion mit Lernenden. Studierende werden im Rahmen der Hochschullernwerkstatt für die ihnen oft noch unvertraute Rolle der Lernbegleitung qualifiziert (vgl. Herrmann & Kihm 2024b). Das Verständnis von Lernbegleitung im Kontext von Hochschullernwerkstätten knüpft an reformpädagogische Diskurse (z. B. Freinet-Pädagogik) an und wurde in der Definition von VeLW (2009) als Gegenentwurf zu ‚traditionellem‘ (schulischem) Lehren konzeptualisiert. Handlungsempfehlungen leiten daraus häufig die Norm ab, „nicht einzugreifen“ (vgl. Gruhn 2021). In den letzten Jahren hat sich das Verständnis von Lernbegleitung durch die Reflexion auf Basis empirischer Forschung erweitert. Demnach kann die Funktion der Lernbegleitung als Rolle von Dozierenden und Studierenden in Hochschullernwerkstätten reflexiv genutzt bzw. zugeschrieben werden (vgl. Peschel & Kihm 2020). Zur Professionalisierung dieser Rolle bedarf es der intensiven Reflexion.
Die AG Begriffsbestimmung konkretisiert Lernbegleitung wie folgt:
- als Gestalter*in von Lernarrangements, die eigenverantwortliches Lernen ermöglichen und einen pädagogisch und fachdidaktisch fundierten Orientierungsrahmen bieten,
- als Beobachter*in, die Fragen stellt und Impulse setzt,
- als Reflexionspartner*in zur Unterstützung im Prozess und zur Unterstützungder Prozessbetrachtung, sowohl retrospektiv als auch prospektiv.
federführend: Franziska Herrmann & Annika Gruhn
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